Verteilung von Kosten auf mehrere Träger (Hilfsmittel)

Monica99, Tuesday, 19.08.2014, 10:24 (vor 3544 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

der Satz 3 des § 102 Abs 6 hat ein entscheidendes Wort, "KANN" also nicht "MUSS".

Weiter gilt betreffend der Ausstattung auch IMMER der Grundsatz, der AG muss die notwendige Arbeitsplatzausstattung beschaffen, es sei es wäre im Unzumutbar. Der AG kann dann hier Mittel erhalten für die behindertenbedingten Mehrkosten. Hier also den Unterschied/Mehrkosten für den Höhenverstellbaren Schreibtisch zum normalen Schreibtisch.

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mfg Monica


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