Verteilung von Kosten auf mehrere Träger (Hilfsmittel)
Hallo,
ich empfehle Dir bzw. dem AN, Kontakt mit der örtlich zuständigen Reha-Servicestelle aufzunehmen. Die beraten und unterstützen auch bei der Koordinierung von Telhabemaßnahmen.
Ggfs. dürfen sie einen allein zuständigen Kostenträger bestimmen, der sich dann einen Teil der Aufwendungen von anderen Kostenträgern ersstatten lassen kann.
auch das IA wäre eigentlich grundsätzlich für eine derartige Koordinierung zuständig.
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&Tschüß
Wolfgang