Wahlteilnahme bei Erwerbsminderungsrente (Wahlen)
Hmm, ich würde die Pers.Abt. fragen, wie die den MA führen, falls es sich nicht aus der Wählerliste ergibt, welche ja aus der Pers.Abt. kommt.
Privat würde ich tippen, solange keine "Vollrente" dann noch im ruhenden Arbeitsverhältniss bis Zeitablauf ( Übergang zur Vollrente in 2016 )und solange noch wahlberechtigt.
Aber eindeutig wäre die Auskunft der Personaler, wie der MA dort geführt wird.