Wahlteilnahme bei Erwerbsminderungsrente (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 01.09.2014, 11:12 (vor 4433 Tagen) @ sabine - leo

Hallo,

kann eine MA, die in der vollen Erwerbsminderungsrente ist und ab 2016 in der vollen SB-Rente, in diesem Jahr noch an den SB-Wahlen teilnehmen?

Der "Knittel-Kommentar" meint dazu folgendes:
Der Bezug einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung führt weder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch zum Verlust der für die Wahlberechtigung nach Abs. 2 erforderlichen Zugehörigkeit zum Betrieb.
Bei der nur befristeten Rentenbewilligung ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer nach Fristablauf wieder in den Betrieb zurückkehren wird. Das Arbeitsverhältnis ruht lediglich während der Dauer der Rentenbewilligung.

Bedeutet für mich, dass dein Kollege nicht mehr in den Betrieb zurückkehrt und somit nicht wahlberechtigt ist.

Der WV soll dies ganz offiziell in einer Sitzung behandeln und seine "Nichtaufnahme" ins Wählerverzeichnis schriftlich mit Begründung festhalten.
Dann hat der WV das Notwendige getan.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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