Wahlteilnahme bei Erwerbsminderungsrente (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Monday, 01.09.2014, 12:13 (vor 4433 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,
ich sehe es etwas anders. Denn die Frage ist doch, ob dem AG schon einen Rentenbescheid ab 2015 vorliegt, oder handelt es sich hierbei nur um eine Absichtserklärzung des Mitarbeiters?
Daher ist für mich eigentlich das Vertragsverhältnis zum Stichtag Wahlen entscheidend.
Bis 2016 kann vieles passieren
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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