Wahlteilnahme bei Erwerbsminderungsrente (Wahlen)
Hallo,
ich sehe es so!
Noch ist er betriebszugehörig, also hat er das volle Wahlrecht. Er könnte ggf ja auch weil es finaziell eng wird geringfügig noch vor der SB Rente arbeiten, arbeiten wollen/"müssen".
Gerade dann wäre ja die SBV ggf gefordert ihm hier zu helfen. Daher möchte er ggf auch mitbestimmen wer es werden soll.
PS: Auch könnte er ja sagen, ich lasse mich wählen und nutze die mir mögliche Stunden, 2,x Std täglich, für Mandatswahrnahne.
Denn erlaubt wäre es.
Hinzuverdienst bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie bis zu 400 Euro brutto pro Monat hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringert. Zwei Monate im Kalenderjahr können Sie diese Hinzuverdienstgrenze zudem um das Doppelte überschreiten, ohne dass sich dies auf Ihre Rente auswirkt. Ein entsprechendes Weihnachts- oder Urlaubsgeld kann damit ohne Probleme ausgezahlt werden.
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mfg Monica