Wahlteilnahme bei Erwerbsminderungsrente (Wahlen)

Monica99, Monday, 01.09.2014, 17:01 (vor 4433 Tagen) @ sabine - leo

Hallo Sabine,

auch bei voller Erwerbsminderungsrente darf man begrenzt lt. DRV hinzuverdienen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/rententipp/mehr_hzv_moeglich.html

Das sollte man aber ggf mit der DRV nochmals abklären, wenn Bedarf des Hinzuverdienst besteht. Ggf auch geringfügig und dann mit Zuzahlung um eine Anrechnung auf die zu erwartende Rente zu erlangen, so dann ggf noch fehlende Rentenpunkte zu bekommen.


Weil mit der Erwerbsunfähigkeitsrente nicht zwingen die Beschäftigung ruht wäre aber betreffend des Wahlrechtes wäre die Betriebszugehörigkeit zu klären.


Weiter auch wegen eines noch bestehenden Urlaubsanspruches.

siehe
http://www.fnp.de/ratgeber/karriere/Urlaubsabgeltung-trotz-Erwerbsminderungsrente;art370,697980.

--
mfg Monica


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion