Freistellung bei 160 SBM? (Freistellung)

jp, Bayern, Friday, 12.09.2014, 22:10 (vor 3521 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Freistellung. Wir haben im Werk ca. 160 SBM. Die Quote wird nicht erfüllt. Bis 2014 war ich SBV und im BR. Jetzt war mein Hauptabteilungsleiter der Meinung da ich ja nicht mehr im BR bin, könnte ich den einen oder anderen Tag in der Abteilung arbeiten.
Ich bin der Meinung mit 160 SBM im Werk, zusätzlich bin ich stellv. G-SBV (beide Werke ca. 500 SBM), wir haben auch eine BV zu BEM und somit auch etliche BEM-Verfahren und außerdem organisiere ich mit Zustimmung des Personalleiters monatliche Rentenberatungstermine im Werk, arbeite bei einigen Projekten mit und bin somit eher am Limit wenn nicht überlastet.

Ich habe dem Hauptabteilungsleiter auch die Berechnungen des ÖD und wie sie in anderen größeren Unternehmen praktiziert wird vorgelegt. Dies alles interessiert ihn nicht. Er sieht nur, dass die 200 SBM nicht erreicht sind und da Kapazitäten für die Abteilung frei sind.

Als erstes frage ich mich ob mein Hauptabteilungsleiter der richtige Ansprechpartner ist. Spreche ich besser mit dem Personalleiter oder dem Arbeitsdirektor?
Als zweites stellt sich mir die Frage wie ich sinnvoll und taktisch vorgehe?
 Macht es Sinn eine Rechtsberatung einzufordern? (Ich denke die würde mir in diesem Falle zustehen)
 Macht es Sinn einen Antrag nach § 27 SchwbAV (Minderleistungsausgleich zu stellen?
 Macht es Sinn die Arbeitszeit von 40 h auf z.B. 35 Wochenstunden zu reduzieren?
 Macht es Sinn an die soziale Verantwortung des Unternehmens und die Fürsorgepflicht und Erfüllung der Quote zu appellieren?

 Sogar der Arbeitgeberpräsident will eine starke SBV. Das BMAS, die Behindertenbeauftragte, die im Bundestag vertretenen Parteien wollen eine starke SBV. Der DGB hat einen klaren Forderungskatalog aufgestellt wo die SBV gestärkt werden soll, z.B. auch bei der Hinzuziehung und der Freistellung.

Wer kann mich hilfreich unterstützen?

Vielen Dank schon mal
jp

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jp


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