Freistellung bei 160 SBM? (Freistellung)
Hallo,
einen Anspruch auf Minderleistungsausgleich gibt es NICHT weil man Mandatsarbeit oder Mandatszeiten wahrnimmt. Also nicht für diese Zeiten. Der AG. MUSS für alle Mandatskosten aufkommen. Keine Mittel aus der SchwbAV hier.
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mfg Monica