Freistellung bei 160 SBM? (Freistellung)

jp, Bayern, Monday, 15.09.2014, 22:02 (vor 3518 Tagen) @ Monica99

Hallo zusammen,
recht vielen Dank für Eure Beiträge.

Ich denke auch, dass der Arbeitsdirektor der richtige Ansprechpartner sein wird. Dieser wird es vermutlich seinen Rechtfuzzys zur Überprüfung geben.

Der Beauftragte des Arbeitgebers sieht bisher nicht die Notwendigkeit einer Freistellung.

>>> Wolfgang hat zum Thema Freistellung das notwendige bereits geschrieben. Ein RA hilft hier nur bedingt weiter.<<<
 Aber dieser Meinung kann sich der Arbeitgeber bisher leider nicht anschließen!

>>> Macht es Sinn einen Antrag nach § 27 SchwbAV (Minderleistungsausgleich zu stellen?
 Dies war die Idee einer Person vom ifd um dem Arbeitgeber ein Signal zu setzen und er vom Integrationsamt erklärt bekommt dass dies ein Vollzeitjob ist.

>>> Macht es Sinn die Arbeitszeit von 40 h auf z.B. 35 Wochenstunden zu reduzieren?
 Mit 35 Stunden sollte ich aus der Schusslinie sein und der Stelli müsste mehr Hinzugezogen werden!

A-Z Freistellung ist mir bekannt und als Kommentar habe ich Dau – Düwell – Joussen vom Nomos Verlag. Sowohl in A-Z Freistellung als auch im Düwell stehen die Überschlagsrechnungen wie sie in größeren Betrieben praktiziert wird. (Grundzeit ca. 6 Stunden + 13 Min. * Anzahl der SBM)

>>> Das Forum unterstütz auf Fragen im Regelfall auch.
Deshalb habe ich mich ja ans Forum gewandt!

Grüße jp

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jp


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