Freistellung bei 160 SBM? (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 14.09.2014, 10:27 (vor 3520 Tagen) @ jp

Hallo,

SBV-Arbeit wird nach tatsächlichem Aufwand gerechnet. Die gesetzliche Freistellungsregelung definiert (wie auch im BetrVG) lediglich einen Schwellenwert, ab dem der Aufwand nicht mehr nachgewiesen werden muß.

Bei professioneller Arbeit kann bei 160 sbM tatsächlich faktisch eine 100%-Beanspruchung entstehen, vor allem, wenn noch ein weiteres Aufgabenfeld dazukommt.

Auch bei mir gab es ab 150 sbM - verbunden mit einem BR-Mandat - eine Vereinbarung mit dem AG, daß der Aufwand zu einer faktischen Freistellung ("ohne Anerkenntnis einer Rechtsverpflichtung") führt. Und dabei gab es genug Arbeit für die ständige Heranziehung meiner Stellvertreterin.

So was klärt man aber nicht mit irgendwelchen subalternen Führungskräften, sondern direkt mit den Hauptverantwortlichen. Und wenn es einen Arbeitsdirektor gibt, ist das zuerst mal der richtige Ansprechpartner.
Taktisch vorteilhaft wäre es bei diesem Vorgehen, den Beauftragten des AG iSd § 98 SGB IX vorher überzeugt und "mit ins Boot geholt" zu haben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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