Wahlwerbung via persönlichem Anschreiben an Privatadresse (Wahlen)

D800-CE, Frankfurt, Thursday, 18.09.2014, 11:44 (vor 4416 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin Kandidat für die Wahl des SB-Vertreters 2014. Vor 2 Jahren übergab der langjährige(25 Jahre)bisherige SB-Vertreter den Posten an den Stellvertreter. Dieser ist auch zuständig für Lebens- und Suchtberatung sowie "Betriebsseelsorge". In meinem Betrieb gibt es rund 250 Schwerbehinderte, bzw. Gleichgestellte.

Ich selbst bin auch schwerbehindert und mit dieser arbeitnehmerfreundlichen Lösung ( 1 freigestellter MA wird eingespart ) nicht einverstanden. Die Bereiche Seelsorge, Lebens- und Suchtberatung beanspruchen den Kollegen erheblich, so dass die Betreuung der Schwerbehinderten entschieden zu kurz kommt. Aus diesem Grund habe ich mich, auch weil ich von vielen Kollegen auf diesen unglücklichen Zustand angesprochen wurde, für eine Kandidatur entschieden.

Bisher lief das immer alles sehr "familiär" ab. Immer die gleichen Personen und nie ein Gegenkandidat. Jetzt auf einmal komme ich, sozusagen als Fremdkörper, und breche in diese "Erbdomäne" ein. Insbesondere vom Betriebsrat alsauch von Mitgliedern des Wahlvorstandes schlägt mir erhebliches Misstrauen entgegen.

Mein Gegenkandidat, der sich eigentlich um seine Freistellung keine Gedanken machen muss, er ist als Seelsorger sowieso freigestellt, klebt nun auf einmal an seinem Posten und macht massiv Werbung für seine Wiederwahl.

So hat er einen Serienbrief an alle Wahlberechtigten an deren Privatadresse versandt und darin für seine Wiederwahl, unter dem Deckmantel der christlichen Nächstenliebe sowie dem menschen als Mittelpunkt geworben.

Meine Frage nun, ist das zulässig. Liegt hier nicht zumindest ein Datenschutzvergehen vor ? Und, ich habe keinen Zugriff auf diese Daten. Wo bleibt da die Chancengleichheit ?

Vielen Dank schon jetzt für hilfreiche Antworten.


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