Wahlwerbung via persönlichem Anschreiben an Privatadresse (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 21.09.2014, 16:54 (vor 4413 Tagen) @ D800-CE

Das Verhalten, die Taten des bisherigen Amtsinhabers bieten demnach wohl einen Grund für eine Anfechtung der Wahl ? Wie funktioniert das mit der Anfechtung ? Kann ich das, unter Einhaltung bestimmter Formen zunächst selbst tun, oder benötige ich gleich einen Anwalt ?

Zum Einschalten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten benötigst du keinen Anwalt.
Dies kannst du selbst tun indem du diesen anschreibst, den Sachverhalt schilderst und um Auskunft über die Rechtmäßigkeit bittest.
Parallel kannst du ja auch den Landes- bzw. Bundesbeauftragten für Datenschutz anschreiben.

Zum Thema Anfechtung rate ich dir erst mal in der Broschüre zur SBV-Wahl (siehe unter Wahlen) zur Anfechtung zu lesen. Damit du eine "Gefühl" bekommst.
Wenn du diesen Schritt gehen willst, dann wird dir dein zuständiger Gewerkschaftssekretär (falls du Mitglied bist) zur Seite stehen.
Falls nicht, such dir einen RA, der im Arbeitsrecht fit ist, schildere ihm die Angelegenheit und dieser wird dich dann "begleiten". Da dieser Interesse daran hat, dass er hinterher die "Kohle" vom AG bekommt sollte er bemüht sein dir den "Schreibkram" abzunehmen.

Leider hast du dein Profil nicht ausgefüllt. Darum sind diese Tipps ev. mit Vorbehalt zu betrachten.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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