Wahlwerbung via persönlichem Anschreiben an Privatadresse (Wahlen)

D800-CE, Frankfurt, Saturday, 20.09.2014, 16:48 (vor 4414 Tagen) @ D800-CE

Das Verhalten, die Taten des bisherigen Amtsinhabers bieten demnach wohl einen Grund für eine Anfechtung der Wahl ? Wie funktioniert das mit der Anfechtung ? Kann ich das, unter Einhaltung bestimmter Formen zunächst selbst tun, oder benötige ich gleich einen Anwalt ?


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