Wahlwerbung via persönlichem Anschreiben an Privatadresse (Wahlen)

Heinrich, Friday, 19.09.2014, 20:13 (vor 4415 Tagen) @ albarracin

Hallo CE,

da hat "Hochwürden" wohl über`s Ziel hinausgeschossen:

Sollten die Privatanschriften aus seiner Tätigkeit als SBV stammen, dann wäre dies unvereinbar mit dem Datenschutz, da er die Adressen nur für die SBV-Amtstätigkeit verwenden darf, niemals aber zweckentfremden für Wahlkampf und Wahlwerbung.
Was sagt denn da der Datenschutzbeauftragte dazu?

Sollte er die Privatanschriften vom Wahlvorstand erhalten haben, wäre dies gleichfalls eine unzulässige Zweckentfremdung und unzulässige Nutzung diese Daten. Wenn der zur Neutralität verpflichtete Wahlvorstand einzelnen Bewerbern die Privatadressen herausgeben sollte, wäre das eine grobe vorsätzliche Amtspflichtverletzung, aber auch eine Verletzung des ungeschriebenen Wahlrechtsgrundsatzes der Chancengleichheit lt. Rechtsprechung und des Verbots der Begünstigung einzelner Kandidaten.

Sollte die bisherige Vertrauensperson durch anderweitige Tätigkeiten weitgehend ausgelastet sein, dann wäre sie gehalten,
zumindest ihren ersten SBV-Stellvertreter zur Amtstätigkeit heranzuziehen.


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