Freistellung als Vertrauensperson (Freistellung)

Guido, Köln, Saturday, 22.11.2014, 09:49 (vor 3450 Tagen)

Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin hier ganz neu hier, frisch zur Vertrauensperson gewählt worden und habe eine wohl recht spezielle Frage, auf der ich trotz intensiver Suche mittels Suchfunktion keine Antwort gefunden habe.

Mein Amt beginnt am 01.12.2014. An meiner Dienststelle gilt die RIV der Bundesfinanzverwaltung bzw. des BMF.

Demnach steht mir eine Grundfreistellung von 20% und 0,5% je schwerbehinderten Menschen zu. Es sind 10 Kolleginnen und Kollegen. Somit eine feste Freistellung von insgesamt 25%.

Soweit so gut, habe ich mich vor formloser Antragstellung bei der Hauptschwerbehindertenvertretung des Bundesministeriums nach der Rechtslage erkundigt. Fest steht lt. HSV des BMF, dass mir die Freistellung zusteht und die RIV verbindlich ist.

Nun zu meiner Frage/n:
Wie lange hat der Dientsitzleiter Zeit, auf meinen Antrag zu reagieren? Was mache ich, wenn ich bis zum 01.12. keine Antwort erhalten habe? Darf ich dann ohne Feedback die mir zustehenden 25% in Anspruch nehmen? Oder bewege ich mich dort auf sehr dünnem Eis und muss die Antwort auf meinen Freistellungsantrag warten?

Herzliche Grüße
Guido


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