Freistellung als Vertrauensperson (Freistellung)

Heinrich, Sunday, 23.11.2014, 19:09 (vor 3449 Tagen) @ Guido

Hallo,

der Beauftragte des AG gem § 98 SGB IX hat Pflichten und diese muss er wahrnehmen. Unterlässt er dieses doht im ggf ein persönliches Bußgeld gem § 156 SGB IX.

Da es sich bei euch um eine Behörde handelt, könnte diesem auch ein Diziplinarverfahren drohen dofern es sich um eine Beamten handelt, dass die SBV beantragen kann.

Lese einmal hier:
http://www.schwbv.de/diziplinarverfahren.html


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