Freistellung als Vertrauensperson (Freistellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 23.11.2014, 12:14 (vor 3450 Tagen) @ Guido

Hallo Guido,
eine verzwickte Situation, die du hier beschreibst.

Ich kann leider euren Dienststellenaufbau uns somit die Zuständigkeiten nicht nachvollziehen. Muss man wahrscheinlich ein Insider sein.

Aber noch folgender Tip:
Für den Bereich für den du zuständig bist gibt es einen Personalrat.
Der führt i.d.R. sogenannte Monatsgespräche mit der Dienststellenleitung durch.
Das ist auch der Mensch der dein Ansprechpartner sein sollte.

Desweiteren muss es noch einen BASchwb gemäß 3 98 SGB IX geben. Zu dessen Aufgaben gehört es dich zu unterstützen. Guck hier: http://www.schwbv.de/05_04_beauftragter.html

Wenn dies nichts ergibt wäre den Minimum, dass du dich zur anfallenden SBV-Arbeit ordnungsgemäß bei deinem Fachvorgesetzten abmeldest (siehe hier: http://www.schwbv.de/abmeldung_vom_arbeitsplatz.html.

Bitte noch bedenken, dass dein Fachvorgesetzter (und auch sonst niemand) dir in deiner SBV-Arbeit Weisung erteilen kann.

Und zum Schluss:
Kümmere dich bald um eine fundierte Fortbildung (nix 1 oder 2 Tage).

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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