Freistellung als Vertrauensperson (Freistellung)

Guido, Köln, Saturday, 22.11.2014, 17:24 (vor 3450 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

vielen Dank für die freundliche Aufnahme in's Forum und Deine Antwort.

"Du bist neu und ihr habt eine super RIV!
Sinnvoll wäre es beim Dienststellenleiter einen Termin zu vereinbaren.
Da stellt man sich und den Stelli vor.
Redet über die Arbeit der SBV.
Und spricht neben bei über die Umsetzung der Teilfreistellung."

Leider lässt sich Deine Empfehlung nicht in die Tat umsetzen. Seit der Strukturreform Zoll gehören wir nicht mehr zur Oberfinanzdirektion (OFD) bzw. später Bundesfinanzdirektion (BFD), sondern zum BWZ Münster.

Unsere Dienststelle hat leider seit mehreren Jahren keinen Dienst(sitz)stellenleiter mehr vor Ort, sprich in Köln, wie in den Zeiten vor der Reform. Diese wurden abgeschafft bzw. gingen dann vollständig zurück zur BFD.

Ich habe einen direkten Vorgesetzten, der Gleichzeitig im OPH-Bereich "Verwaltungsführer" ist. D.h., für Personal, Organisation und Haushalt verantwortlich ist. Dann gibt es noch zwei ReferatsleiterInnen für den technischen und wissenschaftlichen Bereich. Diese sind nicht meine Vorgesetzte.

Da mir zunächst mein direkter Vorgesetzter als einzige Person schien, bei dem ich diesen Antrag stellen kann, habe ich dies getan. Er hatte mich richtigerweise aufgeklärt, dass er den Antrag nicht bearbeiten und schon gar nicht genehmigen darf, da dies nur der Dienstsitzleiter darf.

Er klärte mich auf, dass unser Dienstsitzleiter der Präsident des BWZ Münster (Mittelbehörde) in Münster ist.

Mit diesem Präsidenten kann ich leider keinen Termin machen. Er ist fast täglich auf Reisen aufgrund der 23 Dienstsitze mit ca. 1200 MA in ganz Deutschland verteilt.
Ich habe nun also den Antrag an ihn gestellt. Somit an die richtige "Adresse". Ich habe mich schon telefonisch bei der Vorzimmer-Kollegin erkundigt. Es sei angekommen und sie solle mir ausrichten, es geht nun seinen normalen Verwaltungsgang. Das heißt, ich habe vorab noch nicht einmal eine Tendenz. Er hätte ja auch sagen können, sagen sie Herrn ...., das geht in Ordnung. Aber schriftlich bekomme ich es später, da es eben seinen normalen Verwaltungsgang geht. Hat der Präsident aber leider nicht gemacht.

Das kann jedoch aufgrund der Personalnot, die dort herrscht, wie bei vielen Dingen, mehrere Monate dauern, bis ich ein Feedback bekomme.

Aber mein Amt beginnt am 01.12. Das ist mein Problem, was mache ich in dieser Phase, in der ich noch keine Antwort habe.

Arbeite ich weiter, soviel wie möglich und mache das Amt der Vertrauensperson halbherzig nebenbei? Oder berufe ich mich auf die rechtlichen Grundlagen nach dem SGB IX, BVerfG, BPersVG, RIV der Bundesfinazverwaltung (BFV) des BMF usw. in Verbindung mit der schriftlichen Aussage des Vertrauensmannes der Hauptschwerbehindertenvertretung der BFV des BMF, dass die RIV verbindlich ist und wenn es doch Probleme gäbe, solle ich mich sofort bei ihm melden? Das letztere fand mein direkter Vorgesetzter für nicht machbar.

Ich kann noch bis nächste Woche Freitag abwarten.

Viele Grüße
Guido


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