Wahl Gesamt-SBV (Wahlen)

Bryonia, Hessen, Tuesday, 02.12.2014, 11:05 (vor 4341 Tagen) @ Heinrich

Im § 94 ist die Wahl der SBV geregelt, hier finde ich nicht dass das analog auf die Wahl der Stufenvertretungen anzuwenden ist, und in § 97 steht leider nichts von passivem Wahlrecht.


Wahlordnung § 22 (2)Bei nur zwei Wahlberechtigten bestimmen diese im beiderseitigen Einvernehmen abweichend von Absatz 1 die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Los.

..... wenn hier das Los entscheidet zwischen den beiden Wahlberechtigten, wie ist denn in diesem Fall das passive Wahlrecht der übrigen wählbaren Beschäftigten sichergestellt?
(Ein zum Sachverhalt befragter Jurist hat hieraus geschlossen das nur Wahlberechtigte auch wählbar sind.)

Uns hat jemand bereits im Vorfeld mit Anfechtung gedroht, deshalb versuchen wir möglichst jetzt schon Rechtssicherheit zu erlangen. Im Zuge dessen sind die unterschiedlichen Auffassungen zutage getreten, die mir bisher auch neu waren aber die ich gerne vor der Wahl klären würde.......


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion