Wahl Gesamt-SBV (Wahlen)
Hallo,
zu der Anfechtungsaussage eine Antwort auf die Frage aus dem bereitgestellten Text:
"..... wenn hier das Los entscheidet zwischen den beiden Wahlberechtigten, wie ist denn in diesem Fall das passive Wahlrecht der übrigen wählbaren Beschäftigten sichergestellt?
(Ein zum Sachverhalt befragter Jurist hat hieraus geschlossen das nur Wahlberechtigte auch wählbar sind.)
Uns hat jemand bereits im Vorfeld mit Anfechtung gedroht, deshalb versuchen wir möglichst jetzt schon Rechtssicherheit zu erlangen. Im Zuge dessen sind die unterschiedlichen Auffassungen zutage getreten, die mir bisher auch neu waren aber die ich gerne vor der Wahl klären würde......."
Die Wahl kann nur von mindestens 3 Wahlberechtigten oder durch den Arbeitgeber / die Dienstleitung innerhalb von 14 Tagen angefochten werden. Bei 2 Wahlberechtigten könnte also nur eine Wahlanfechtung durch den Arbeitgeber / die Dienstleitung erfolgen.
Ein "freiwilliger" Bewerber kann einzeln nicht die Wahl anfechten. Er ist kein Wahlberechtigter.
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Gruß
Wolfgang