Darf die Geschäftsführung Freistellung vorschreiben? (Freistellung)

EichhörnchenHH, Thursday, 04.12.2014, 17:17 (vor 3438 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

ich bin neu als Vertrauensperson gewählt und wir haben mehr als 200 schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen in unserem Betrieb.

Das ich mich voll freistellen lassen kann ist klar. Nun zu meiner Frage.

In § 95 steht, dass ich den ersten und zweiten Vertreter zu bestimmten Aufgaben heranziehen kann. Dies möchte ich auch tun, da beide über ganz unterschiedliche Talente und Fähigkeiten verfügen. Hat ja erstmal nichts mit Freistellung sondern nur mit Aufgabenwahrnehmung zu tun.

Meine Geschäftsführung will nun die erste Stellvertretung voll freistellen, Sie meint, dass wenn zwei Personen zu Aufgaben hinzugezogen würden, es ja viel weniger Planungssicherheit gäbe.

Ich möchte jedoch selbst entscheiden, wen ich für was einsetze (natürlich immer in Abstimmung mit den beiden Kollegen). Die Geschäftsführung stellt mir in Aussicht, dass wenn ich das "Angebot" nicht annähme, ich den Klageweg bestreiten müsse.

Was meint Ihr dazu?


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