Darf die Geschäftsführung Freistellung vorschreiben? (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 04.12.2014, 19:15 (vor 3438 Tagen) @ EichhörnchenHH

hallo,

Du hast bei der Heranziehung der "Stellis" erst mal kein Wahlrecht. Im § 96 SGB IX ist ausdrücklich nur vom ersten Stellvertreter die Rede.
Der zweite und evtl. weitere Stellvertreter können grundsätzlich nur als Verhinderungsvertretung herangezogen werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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