Darf die Geschäftsführung Freistellung vorschreiben? (Freistellung)
hallo,
Du hast bei der Heranziehung der "Stellis" erst mal kein Wahlrecht. Im § 96 SGB IX ist ausdrücklich nur vom ersten Stellvertreter die Rede.
Der zweite und evtl. weitere Stellvertreter können grundsätzlich nur als Verhinderungsvertretung herangezogen werden.
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&Tschüß
Wolfgang