Darf die Geschäftsführung Freistellung vorschreiben? (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 08.12.2014, 14:08 (vor 3435 Tagen) @ EichhörnchenHH

Hallo,

dann war das eine Falschinterpretation meinerseits von Deinem ersten Posting. Natürlich kann der 2. Stelli bei entsprechendem Bedarf herangezogen werden.

Das Angebot deines AG schließt aber die Heranziehung des 2. Stelli nicht aus. Denn schließlich haben du oder Dein 1. Stelli auch mal Urlaub, sind krank oder aber es kommt der dritte Termin zur selben Zeit. Und dann muß natürlich auch trotz Pauschalfreistellung des 1. Stelli auch der Zweite "mit ran".

Bei mehr als 200 sbM müssen eigentlich immer 2 Menschen in der SBV verfügbar sein, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Und dann kommt auch der 2. Stelli regelmäßig zum Zug einschl. Schulungsanspruch.

Ich würde deswegen das Angebot Deines AG sorgfältig prüfen, da es u. U. einigen Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand bei Dir einsparen könnte.

--
&Tschüß

Wolfgang


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