Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung (Freistellung)

Bea A. @, Tuesday, 15.07.2003, 12:28 (vor 7592 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe folgendes Problem.
Durch meine Arbeit als SchwbV sind einige Stunden in
den letzten Monaten angefallen, die ich jedoch nicht
unter dem Aspekt "Freistellung" ausüben konnte. Auch
hat sich mein direkter Vorgesetzter (nach Absprache
mit mir) gegen die Kompensierung ausgesprochen, so daß
ich bei der Geschäftsleitung beantragt habe, diese
Stunden als Ausnahmefall auszubezahlen (die nicht
während meiner regulären Arbeitszeit angefallen sind).
Dies wird jedoch von der GF abgelehnt. Für zukünfte
SchwbV-Arbeit ist eine Regelung getroffen worden. Es
geht also hierbei um die Stunden aus der Vergangenheit
(71 Std. in 5 Monaten).

Nun meine Frage, gibt es eine gesetzl. Regelung die
besagt, das solche Stunden bezahlt werden müssen, wenn
diese nicht durch Freistellung oder durch Kompensation
abgebaut werden können.

Ich habe mehr wie diese 71 Stunden für meine Schwebbis
gearbeitet, was ich auch weiterhin gerne machen werde,
möchte aber vom Prinzip her wissen, ob es hier eine
Regelung gibt.

Kann mir jemand Auskunft geben>>

Vielen Dank und
mit lieben Gruß Bea


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