Re: Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung (Freistellung)

hackenberger, Wednesday, 16.07.2003, 15:55 (vor 7583 Tagen) @ Bea A.

Hallo Beate,

ist doch schön wenn man sein "Gegenüber" mit Namen
ansprechen kann.
Du solltest aber mal ein 4-Augengespäch mit deinem BR-
Vorsitzenden führen. Erkläre ihm ausdrücklich, dass Du
hier mit dem BR-Vorsitzenden und nicht mit Deinem
Vorgesetzten führen möchtest. Bei diesem Gespräch
solltest Du dann dem BR-Vorsitzenden mal daran
erinnern, dass er als solcher das BetrVG umsetzen
sollte. Du kannst ihm ja auch erklären, dass Du dich
auch gerne in dieser Sache gem. § 85 BetrVG
(Beschwerderecht der Mitarbeiter; der MA fordert
hiermit den BR offiziell auf in gegenüber dem AG in
einer Angelegenheit zu unterstützen) schriftlich an
den BR wenden könntest.

Bernhard



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