Re: Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung (Freistellung)
Hallo Beate,
ist doch schön wenn man sein "Gegenüber" mit Namen
ansprechen kann.
Du solltest aber mal ein 4-Augengespäch mit deinem BR-
Vorsitzenden führen. Erkläre ihm ausdrücklich, dass Du
hier mit dem BR-Vorsitzenden und nicht mit Deinem
Vorgesetzten führen möchtest. Bei diesem Gespräch
solltest Du dann dem BR-Vorsitzenden mal daran
erinnern, dass er als solcher das BetrVG umsetzen
sollte. Du kannst ihm ja auch erklären, dass Du dich
auch gerne in dieser Sache gem. § 85 BetrVG
(Beschwerderecht der Mitarbeiter; der MA fordert
hiermit den BR offiziell auf in gegenüber dem AG in
einer Angelegenheit zu unterstützen) schriftlich an
den BR wenden könntest.
Bernhard