Re: Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung (Freistellung)

hackenberger, Tuesday, 15.07.2003, 15:00 (vor 7562 Tagen) @ Bea A.

Hallo,

erst einmal wieder zu Anfang ein Hinweis und zugleich
Bitte: Im Form doch BITTE NICHT anonym. Also Herr/Frau
Adams bitte den nächsten Beitrag mit Namen :-)), Danke!

So nun zu der Frage: Das Amt -Mandat- als
Vertrauensperson ist genau wie das Amt als Betriebsrat
ein "Ehrenamt". Dieses ist, so steht es auch im
Gesetz, unentgeltlich auszuüben. Der Arbeitgeber hat
die Vertrauensperson der Schwerbehinderten
entsprechend für die notwendige Zeit dieser Tätigkeit
von den sonstigen beruflichen Tätigkeiten
freizustellen. Aber wir kennen doch alle den § 96 des
SGB IX.

Damit ist eigentlich alles gesagt. Eine Bezahlung auch
einmalig ist nicht möglich und ich würde hier die
Meinung des Arbeitgebers daher voll mittragen.

In deinem Falle könnte es aber möglich sein, dass
zusätzliche Zeitaufwände angefallen sind um die
sonstige Tätigkeit, also nicht die Tätigkeiten als
VPSchwb auszuüben. Hier könnte daher eine gewisse Art
von entgeltpflichtiger/vergütungspflichtiger
Mehrarbeit entstanden entstanden sein. Dieses ist aber
wiederum ein Sachverhalt der in den Aufgabenbereich
des BR fällt. Also sollte dieser Sachverhalt auch mit
diesem besprochen und geklärt werden.

PS: Zum Schluss noch der Hinweis, Mehrarbeit muss
nicht unbedingt zwingend als solche vom Arbeitgeber
angeordnet werden, auch eine wissentliche Duldung kann
hier ausreichen um hier einen Vergütungsanspruch zu
haben. Doch wie gesagt, bitte zum BR gehen, ggf. zu
diesem Sachverhalt und Tipp mal mit der Gewerkschaft
Rücksprache halten.

Bernhard


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