Frage zur GSBV/KSBV Wahl (Wahlen)
Hallo,
da die Wahlberechtigung auf den Tag der Wahl (bei Euch 22.02. - bist Du sicher, daß ein Sonntag Wahltag ist ???) abhebt, dürfen auf der Wählerliste für eine KSBV keine GSBVen stehen, deren Neuwahl noch nicht stattgefunden hat, da deren Amtszeit ohne Neuwahl spätestens am 30.01. endet und sie ohne neues Mandat nicht wahlberechtigt sind.
Deswegen können diese "Noch"-GSBVen auch keine gültige Stützunterschrift abgeben.
Die Wählerliste für die KSBV muß eben sukzessive gem. § 4 Abs. 3 SchwbVWO ergänzt werden, sofern eine Neuwahl einer GSBV stattgefunden hat. Ist dann die jeweilige GSBV-Wahl so spät, daß die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur KSBV abgelaufen ist, kann diejenige spät gewählte GSBV eben keine Unterstützungsunterschrift leisten.
Somit ist die "alte Garde" der GSBVen komplett aus dem Verfahren zur KSBV-Neuwahl `raus, sofern sie nicht wiedergewählt wurde.
Sollten diese in der Wählerliste auftauchen, muß halt gegen die Wählerliste Einspruch eingelegt werden.
Da die meisten Kommentatoren das BAG-Urteil noch nicht verarbeitet haben, finden sich zum Umfang der Auslegung der Wählerliste in der Literatur keine belastbaren Aussagen.
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&Tschüß
Wolfgang