Frage zur GSBV/KSBV Wahl (Wahlen)
er beruft sich auf BetrVG § 21, hier den Termin der allerersten Wahl überhaupt.
Hallo Ciralifan,
für überörtliche SchwbV-Wahlen ist natürlich niemals § 21 BetrVG anwendbar, sondern alleine § 97 Absatz 7 SGB IX. Hier mit dem BetrVG zu argumentieren ist blanker Unsinn! Wer hat denn diesen Wahlvorstand bestellt, der solche abwegigen Parolen absondert?
Gruß,
Cebulon