Frage zur GSBV/KSBV Wahl (Wahlen)

Cebulon, Sunday, 18.01.2015, 19:45 (vor 4294 Tagen) @ ciralifan

er beruft sich auf BetrVG § 21, hier den Termin der allerersten Wahl überhaupt.

Hallo Ciralifan,

für überörtliche SchwbV-Wahlen ist natürlich niemals § 21 BetrVG anwendbar, sondern alleine § 97 Absatz 7 SGB IX. Hier mit dem BetrVG zu argumentieren ist blanker Unsinn! Wer hat denn diesen Wahlvorstand bestellt, der solche abwegigen Parolen absondert?

Gruß,
Cebulon


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