Frage zur GSBV/KSBV Wahl (Wahlen)

SBV_AZHV, München - Bayern, Wednesday, 14.01.2015, 14:10 (vor 4298 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

nun stellt sich die Frage, wenn offenen Auges eine rechtswidrige Wahl durchgeführt hat, ist diese Wahl nichtig ?.
Sollte eine Wahl nur anfechtbar sein, gibt es klare Voraussetzungen für eine Anfechtung.(Fristen, Antragberechtigt ...)
Liegen die Voraussetzungen für die Nichtigkeit einer Wahl vor, so gilt die Wahl als nicht erfolgt.

Gruß
Markus


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