Frage zur GSBV/KSBV Wahl (Wahlen)

Heinrich, Wednesday, 14.01.2015, 10:52 (vor 4298 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

sollte die amtierende GSBV zu einer Wahlversammlung einladen, kann man auch dann schon reagieren, dann kan man per Einstweiliger Verfügung, Eilbeschluß es der GSBV untersagen lassen diese rechtswidrige Wahl durchzuführen. Man muss also nicht die rechtswidrige Wahl abwarten.

PS: Die gemachten Verpflichtungen eine rechtswidrige Wahl nicht zu beklagen sind nicht bindend, denn man darf sich nicht auf rechtswidriges Handel rechtsgültig verständigen.


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