Frage zur GSBV/KSBV Wahl (Wahlen)

SBV_AZHV, München - Bayern, Tuesday, 13.01.2015, 20:13 (vor 4299 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

ich denke solange nicht die Nichtigkeit einer Wahl zu befürchten ist, besteht keine Not eine Wahl einer funktionierende GSBV anzufechten.
Trotzdem ist der Vorbehalt einer nicht legetimen Wahl nicht von der Hand zu weisen.

Aber wo kein Kläger, auch kein Richter, man sollte doch auch die ínhaltiche Sache ím Aúge behalten.
Unnötig Porzellan zerschlagen , macht auch keinen Sinn, oder?

Gruß
Markus


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