Wahlen außerhal des regelmäßigen Wahlzeitraums (Wahlen)

Kati, Tuesday, 17.02.2015, 19:52 (vor 4264 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

bezugnehmend auf meine Anfrage vom 04.02. möchte ich mich heute noch einmal am euch wenden. Das Ganze hat jetzt einen nicht vorhersehbaren Verlauf genommen.

Ohne die HSBV zu informieren, durch die z.Zt. gemäß § 97 SGB IX das örtliche Mandat an der Einrichtung wahrgenommen wird, hat der Personalrat zu einer Wahlversammlung eingeladen. Der HSBV wurde von der Einrichtung und auch vom Personalrat selbst mitgeteilt, dass dies auf der Grundlage des § 19 Abs. 2 SchwbVWO geschehen ist.

Nach eurer Aussage vom 04.02. hat der PR gem. § 19 Abs. 2 SchwVWO in diesem Fall allerings kein Recht, eine Wahlversammlung einzuberufen, da es ja eine SBV vor Ort gibt, nämlich die HSBV, die gemäß § 97 SGB IX in sämtliche Rechte und Pflichten der örtlichen SBV eintritt. Und dazu gehört ja auch die Einleitung der Wahl gem. § 19 Abs. 1 SchwVWO.

Dieses habe ich der Einrichtung und dem Personalrat auch bereits mitgeteilt. Man ist sich an der Einrichtung allerdings sicher, dass der eingeschlagene Weg rechtskonform ist.

Liegt man hier richtig? Was könnte das Ganze für Konsequenzen haben?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße

Kati


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