Wahlen außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums (Wahlen)
Hallo,
also, wenn die Wahl nun doch stattgefunden hat, gibt es eine SBV. Daher ist eine Aussetzung nun nicht mehr möglich.
Daher bleibt nun nur die Möglichkeit, der Rechtsweg der Anfechtung. Keine Feststellung der Nichtigkeit. Hier gilt dann aber die 2 Wochenfrist. Nach der Frist ist es endgültig gelaufen.
Du kanst dir aber überlegen gegen den AG und PR den Rechtsweg wegen Mandatsbehinderung noch beschreiten.
Sofern Du eine Kommentar von Herrn F J Düwell hast, lese auch einmal hier: § 93 Rn 19 - 21. Dort geht es auch um diese Problematik. Vor allem in der Rn 20, konkurrierende Einladung.
Aber, als HSBV warst Du NUR zuständig, wenn es keine Bezirks- oder Gesamt-SBV gab, gibt. Denn zuständig bei nichtgewählter SBV ist stehts die nächst höhere "Stufe" / Vertretung.