Wahlen außerhal des regelmäßigen Wahlzeitraums (Wahlen)
Hallo Kati,
unterstellt, dass die HSBV hier zuständig war, weil es KEINE Bezirks- bzw. GSBV gibt, die Frage, warum wurde diese erst Ende Januar bzw Anfang Februar aktiv?
Also Aktivität erst 2 Monate nach dem Regelwahlzeitraum?
Ggf hätte ja wegen des vorherigen, abgelaufenen Wahlzeitraumes schon früher neu gewählt werden müssen.
Darauf zu achten, dass die örtl. SBV die Wahltermine wahrnehmen bzw dort wo es keine gibt aber eibe Wahl möglich ist eine Aufgabe der Bezirks- bzw. GSBV oder HSBV. Denn diese haben ja dort ggf auch das örtl. Mandat mit allen Rechten und Pflichten. Daher müsden sie diese Ebenen stets im Auge behalten.