Wahlen außerhal des regelmäßigen Wahlzeitraums (Wahlen)
Hallo Kati,
das eigenmächtige "Vorpreschen" des örtlichen Personalrats sehe ich zwar als groben Verstoß an gegen das grundlegende Gebot der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 99 Absatz 1 SGB IX. Auch war die HSBV vorrangig zuständig gegenüber dem örtlichen Personalrat für die Einleitung der örtlichen SBV-Wahl, wie schon mehrfach in diesem Forum hier und hier angegeben.
Andererseits blieb die HSBV einige Zeit untätig mit der Einladung zur Wahlversammlung. Unter diesem besonderen Gesichtspunkt halte ich es eher für fraglich, ob eine Wahlanfechtung durch drei sbM erfolgreich sein könnte.
Gruß,
Cebulon