Kurse für Vertrauensperson und Stellvertreter (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 09.03.2015, 09:30 (vor 4244 Tagen) @ Anneca

Hallo,


da sich der gesetzliche Schulungsanspruch der SBV gemäß § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__96.html

sehr stark am § 37 Abs. 6 BetrVG orientiert
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__37.html

sollte Dir eigentlich schon mal Dein BR Auskünfte geben können.

Der Anspruch ist für die SBV nicht nur auf einen "Kurs" beschränkt. Schon die Grundlagenschulung sind drei aufeinander aufbauende Seminare. (Schau doch mal selber hier auf den Menüpunkt "Seminare")
Darüber hinaus gibt es je nach betrieblicher Problemlage noch Spezialseminare für bestimmte Wissensgebiete.

Ob ein gewählter Stellvertreter mehr als das erste Grundlagenseminar besuchen kann, hängt von der anfallenden Arbeit und insbesondere den notwendigen Vertretungsfällen ab.

--
&Tschüß

Wolfgang


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