Kurse für Vertrauensperson und Stellvertreter (Wahlen)
Hallo,
da sich der gesetzliche Schulungsanspruch der SBV gemäß § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__96.html
sehr stark am § 37 Abs. 6 BetrVG orientiert
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__37.html
sollte Dir eigentlich schon mal Dein BR Auskünfte geben können.
Der Anspruch ist für die SBV nicht nur auf einen "Kurs" beschränkt. Schon die Grundlagenschulung sind drei aufeinander aufbauende Seminare. (Schau doch mal selber hier auf den Menüpunkt "Seminare")
Darüber hinaus gibt es je nach betrieblicher Problemlage noch Spezialseminare für bestimmte Wissensgebiete.
Ob ein gewählter Stellvertreter mehr als das erste Grundlagenseminar besuchen kann, hängt von der anfallenden Arbeit und insbesondere den notwendigen Vertretungsfällen ab.
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&Tschüß
Wolfgang