Kurse für Vertrauensperson und Stellvertreter (Wahlen)

Heinrich, Monday, 09.03.2015, 10:43 (vor 4244 Tagen) @ Anneca

Hallo,

unbedingt beachten, im Gegensatz zum BR (Gremium) ist die SBV eine EINPERSONENVERTRETUNG. Bedeutet der/die Stellvertreter haben nur ein ruhendes Mandat, vergleichbar mit dem der Ersatzmitglieder des BR, kommen also nur im Rahmen der Verhinderungsvertretung ins Mandat. Haben damit auch nur in diesem Falle die Rechte der SBV, auch und besonders betreffend der Einsicht in Unterlagen/Infos. Dieses wirkt sich auch auf das Recht auf Schulungen aus.

Weiteres siehe wie Wolfgang schreibt unter dem Pkt Seminare (A-Z)


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