Kurse für Vertrauensperson und Stellvertreter (Wahlen)
Hallo Anneca,
für den Fall Deiner Wahl noch ein kleiner praktischer Tip:
- Schulungsanspruch Vertrauensperson ist nahezu zu 100% gegeben. Bitte darauf achten, dass Seminare nach §96 SGB (u.U. auch §37 BetrVG oder PersVG) ausgeschrieben sind.
- Schulungsanspruch 1.Stellvertreter für den Vertretungsfall praktisch identisch wie bei der VP selbst
- Schulungsanspruch 2.Stellvertreter nicht realisierbar/praktisch nicht gegeben.
Aber gehe erst mal alles der Reihe nach an, d.h. zieh erst die Wahl rechtssicher durch und besuche einen Grundkurs nach dem Motto "Gewählt - und was nun?". Dort bekommst dann das erste wichtige Wissen und Handwerkszeug.
Wichtig ist noch das Verfahren zum Besuch des Grundkurses: Du beschließt praktisch selbst, dass Du ein Seminar besuchst, diesen Beschluss bitte unbedingt schriftlich dokumentieren. Nach der Beschlussfassung und dessen Dokumentation ist die frühzeitige Mitteilung an den AG der nächste Schritt. Hierin ist die Art des Seminars, der Ort, der Zeitpunkt, die Dauer und natürlich auch die Kosten (setzen sich meist aus Seminar- und Verpflegungskosten zusammen), dem Arbeitgeber mitzuteilen. Am Besten den Seminarfleyer beilegen und natürlich wiederum mit Nachweis (Empfangsbestätigung, Eingangsstempel ect.). Und wenn Du dieses alles so hinter dir hast, sind die Wege zum Besuch des Grundlagenseminars geebnet.
In diesem Sinne wünsche ich viel Erfolg!
VG Sepp
PS: Oft kommt man mit Kommunikation (Reden und Argumentieren) weiter wie mit Paragraphen!