Mehrarbeit (Gleichstellung)
Hallo,
falls die Personen auf § 124 SGB IX schauen, gilt dieser erst ab erreichen der Normalarbeitszeit von 8 Stunden. Hier ist der Betriebsrat gefordert. Den Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig. Die SBV kann ihre Bedenken wegen Gesundheitsschutz durch Teilnahme im Gremium einbringen.
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Gruß
Wolfgang