Mehrarbeit (Gleichstellung)

WoBi, Friday, 27.03.2015, 08:33 (vor 4225 Tagen) @ sandra72

Hallo,

falls die Personen auf § 124 SGB IX schauen, gilt dieser erst ab erreichen der Normalarbeitszeit von 8 Stunden. Hier ist der Betriebsrat gefordert. Den Mehrarbeit ist mitbestimmungspflichtig. Die SBV kann ihre Bedenken wegen Gesundheitsschutz durch Teilnahme im Gremium einbringen.

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Gruß
Wolfgang


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