Mehrarbeit (Gleichstellung)

WoBi, Friday, 27.03.2015, 22:53 (vor 3322 Tagen) @ sandra72

Da wurde mir gesagt, dass die Mitarbeiterinnen einen Vertrag unterzeichnet hätten, zwar mit wöchentlicher AZ 30h und tägl. 6 h bei 5 Tagewoche, was aber variabel auf 9 Stunden Arbeitszeit täglich, erhöht werden kann.
Tja und da falle ich mit dem Begriff "Mehrarbeit" wohl hinten runter.

Hallo sandra72,
die Lage der Arbeitszeit, deren Ausweitung und Mehrarbeit unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Da kann der Arbeitgeber in einem Vertrag regeln was er will, das Gesetz ist höherwertiger und muss beachtet werden. Ab 8 Stunden sind es Mehrarbeit im Normalfall. Dies wird im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Ausnahmen gibt es per Tarifvertrag, da das Gesetz Öffnungsklauseln hat.

Da es hier anscheinend um "vorformulierte" Verträge handelt, könnte eine AGB-Kontrolle die Ungültigkeit der Vertragsklausel ergeben. Beratung über Gewerkschaft oder Rechtsanwalt. Ist nicht Aufgabe der SBV.
Dies ist ein Fall für die gute Zusammenarbeit der Mitarbeitervertretungen.

Der Weg über § 81 Absatz 5 SGB IX ist gegenüber dem Teilzeit- und Befristungsgesetz bei Schwerbehinderten oder Gleichgestellten in der Regel vorzuziehen. Eine Änderung der Arbeitszeit wirkt hier unmittelbar und zwingend ohne Änderung des Arbeitsvertrags. Die Rückkehrmöglichkeit zur ursprünglichen Arbeitszeit in der Mitteilung mit aufnehmen, wenn sich die Ursache für die Absenkung ändert.

Bei Schwerbehinderten oder Gleichgestellten könnten sich auch Informationsrechte nach § 95 Absatz 2 SGB IX ergeben.

--
Gruß
Wolfgang


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