Mehrarbeit (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 27.03.2015, 12:08 (vor 3322 Tagen) @ sandra72

Hallo,


Kann ich hier auch den §81 Abs.5 Satz 3 SGB IX anbringen?

Ja, das ist sogar der in der Literatur allgemein empfohlene Weg, wenn man mit § 124 nicht mehr "weiterkommt".
Da eine Gleichstellung bei entsprechender zügiger Bearbeitung der Stellungnahme von SBV und BR nicht viel länger als 6 Wochen dauern sollte, können sich die AN ruhig schon jetzt um eine entsprechende ärztliche Empfehlung bemühen und dann am Tag der Gleichstellung eine entsprechende Eingrenzung der Arbeitszeit beim AG geltend machen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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