Wahlbeeinflussung / Hervorheben von bestimmten Kandidaten (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 05.04.2015, 12:43 (vor 3316 Tagen) @ Cebulon

In jedem Fall ist der Wahlvorstand zur strikten Neutralität verpflichtet und hat dieser Geltung zu verschaffen, wozu natürlich auch die Gewährleistung der Chancengleichheit gehört. So wie geschehen kann sich der Wahlvorstand m.E. nicht rausreden.

Hallo,

abgesehen davon, daß Du einen steinalten Thread aufgewärmt hast, möchte ich doch mal fragen, was denn der WV Deiner Meinung nach gegen das Handeln des BR wirksam hätte unternehmen können ?
Auf die Verwendung der dem BR bekannten Daten hat der WV weder Einfluß noch irgendwelche "Zwangsmittel".
Die Chancengleichheit wäre gewährleistet, wenn der WV jedem Wahlbewerber auf Anfrage die Einsicht in die Wählerliste gewährt hätte.


Gruß,

&Tschüß

Cebulon

Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang


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