Wahlbeeinflussung / Hervorheben von bestimmten Kandidaten (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 02.11.2006, 16:21 (vor 6391 Tagen) @ Michael S

Hallo Michael,

hier muss man hinsichtlich des Themas Wahlwerbung/Kandidatenwerbung unterscheiden, hat hier eine Person welche auch BR ist geworben oder der BR als Gremium>
;-)
Da der BR gem. § 19 SchwbVWO im Bereich einer SchwbV-Wahl im vereinfachten Verfahren der Einlader zur Wahlversammlung sein kann, sollte er sich neutral verhalten. Ein parteiisches Verhalten für einen Kandidaten könnte ein Grund für eine mögliche Anfechtung der Wahl sein. Ob sie dann aber vor Gericht auch zur Verwerfung der Wahl führt ist aber >>>>>>

Also, einfach einmal ggf. mit dem BR (Gremium) reden aber bitte Vertrauensvoll.

Sonst hilft nur sich bei den Wählern bekannt machen und gute Argumente bringen warum man der geeignete Kandidat ist. Dieses könnte Fachwissen und großes Interesse für das Thema sein.;-)

Schaue dir auch einmal dieses an, hier kann man sehen was geschehen kann. www.labournet.de/branchen/auto/dc/s/sbvw.pdf

Aber noch folgenden Hinweis:
Wahlwerbung ist erlaubt und gehöhrt auch so das BAG zu einer Wahl.
Das Bundesarbeitsgericht betont, "Wahlpropaganda" sei geradezu ein "notwendiger Bestandteil einer jeder demokratischen Wahl." Die Literatur hat sich dem angeschlossen. Das Recht, die eigene Position bekannt zu machen und sich um ein gutes Wahlergebnis zu bemühen, ist deshalb deshalb
stillschweigend im BetrVG mit garantiert; eines Rückgriffs auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG bedarf es daher nicht.

Es geht daher ausschließlich nur um die Frage, das Thema "Datenschutz" und "Zweckbindung der gewonnenen Daten".

Somit ist eine Wahlwerbung via Aushängen an den dafür vom AG bereitgestellten und vorgesehen Fläschen erlaubt.


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