Wahlbeeinflussung / Hervorheben von bestimmten Kandidaten (Wahlen)

Michael S, Thursday, 02.11.2006, 13:24 (vor 6391 Tagen)

Hallo,
ich stelle mich zum ersten Mal zur Wahl für die örtliche Schwerbehindertenvertretung. Als relativ unbekannter Kandidat hatte ich den Antrag auf eine außerordentliche Schwerbehindertenversammlung (vor d. eigentlichen Wahlveranstaltung) gestellt, in der sich alle potentiellen Kandidaten vorstellen sollten/können. Dies wurde jedoch vom derzeitigen Schwerbehindertenvertreter und d. Wahlausschuss abgelehnt.

Zwischenzeitlich wurde jedoch vom örtlichen Betriebsratsvorsitzenden ein schriftlicher Wahlaufruf an alle Schwerbehinderten versendet. In d. Schreiben verweist der BR-Vorsitzende ausdrücklich nur auf 2 Kandidaten, die Betriebsratsmitglieder sind und sich nun auch noch in die Schwerbehindertenvertretung wählen lassen wollen. Die anderen Kandidaten wurden mit keinem Wort erwähnt. Meiner Ansicht ist dadurch die Chancengleichheit aller Kandidaten nicht mehr gewährleistet, da die Schwerbehinderten durch dieses Schreiben des BR-Vorsitzenden eindeutig an diese 2 Kandidaten "hingeführt" werden sollen. (Diese 2 Kandidaten wurden in d. Schreiben aufgrund ihrer BR-Tätigkeit als besonders qualifiziert dargestellt) Ich habe nun den Wahlvorstand aufgefordert durch eine außerordentliche Wahlversammlung - in der sich ALLE Kandidaten vorstellen - die Chancengleichheit aller Kandidaten zumindestens annähnernd wieder herzustellen. Der Wahlvorstand hatte dies mit der Begründung abgelehnt, daß er mit d. Schreiben des BR-Vorsitzenden nichts zu tun hätte.

Wie ist Eure Meinung in dieser Angelegenheit> Ist der Wahlvorstand nicht verpflichtet hier in irgendeiner Weise aktiv zu werden, um die Chancengleichheit aller Kandidaten wieder herzustellen>
Im voraus vielen Dank.


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