Inhouse-Schulung des BR zu Gesundheits- und Arbeitsschutz (Seminare / Fortbildung)

Ups, Hessen, Wednesday, 15.04.2015, 08:57 (vor 3303 Tagen)

Hallo,

ich, als SBV des Betriebes, wurde neulich von unserem Geschäftsleiter darauf angesprochen, ob ich an einer vom BR beantragten und von ihm genehmigten Schulung zum o.g. Thema ebenfalls teilnehme. Er meinte, das würde mich doch sicher interessieren.

Da ich bis dahin keine Kenntnis von der Schulung hatte, sprach ich das Thema in der folgenden BR-Sitzung an. Von der BR-Vorsitzenden erhielt ich dann eine abweisende Antwort, sie wolle das den Anwalt (der 1. die Schulung hält und 2. der Anwalt des BR ist) entscheiden lassen.

Meine Frage: Habe ich ein grundlegendes Recht auf Teilnahme an solch einer Schulung?


Und gleich noch eine weitere Frage: Heute morgen erhalte ich eine Mail der BR-Vorsitzenden(gestern um 16 Uhr 36 abgesendet) mit der Einladung zur heutigen BR-Sitzung um 13 Uhr. Dazu ist zu sagen, dass ich seit mittlerweile fast 20 Jahren nur halbtags und vormittags arbeite.

Was heißt in dem Zusammenhang eine rechtzeitige Einladung?
Genügt es hier, dass der BR intern festgelegt hat, dass jeden 2. Mittwoch im Monat eine Sitzung sein soll? (Was aber nicht immer so ist)

Vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüße
Ups


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