Inhouse-Schulung des BR zu Gesundheits- und Arbeitsschutz (Seminare / Fortbildung)

Heinrich, Wednesday, 15.04.2015, 17:22 (vor 3303 Tagen) @ Ups

Hallo,

es ist leider so, dass die SBV kein Rechtanspruch auf eine Kopie der Niederschrift der BR Sitzung hat. Siehe hierzu auch unter A-Z.

Doch der BR darf der SBV eine Kopie geben und es ist auch hilfreich und bei BR welche ihre gesetzliche Pflicht der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der SBV ernst nehmen wir dieses auch so getan.

Man kann den BR ggf hier zum positiven Nachdenken bringen, in dem man einfach einmal Punkte/Beschlüsse die auch Schwerbehinderte betreffen gem. § 95 Abs 4 SGB IX aussetzt.

Man muss sich dann halt nur einmal Gedanken machen und es sinnhaft begründen. Grund kann zB auf Grund verspäteter Einladung mangelnde Zeit zur Vorbereitung auf diesen TOP bzw Beschluss sein.

Betreffend der Schulung, dem AG mutteilen, dass der BR die Teilnahme verweigert und man nun daher eine eigenen Termin machen muss. Diese Kosten wären bei vertrauensvoller Zusammenarbeit des BR mit der SBV vermeidbar.

Dann wird der AG wohl mit dem BR/ BRV ein paar eindrucksvolle Sätze reden.

Lt. SGB IX kann der AG die SBV auch auf die Mitnutzung der BR Ausstattung verweisen. Dieses kann der BR dann idR nicht mit Rechtsgrund verweigern. Ein Inhouse Seminar wäre hier ein solches Thema. Denn es gibt hier keinen Grund des BR dieses zu verweigern der vor dem ArbG Bestand hätte. Denn es gilt hier der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit.


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