Inhouse-Schulung des BR zu Gesundheits- und Arbeitsschutz (Seminare / Fortbildung)

joro, Heuberg, Wednesday, 15.04.2015, 14:15 (vor 3303 Tagen) @ Ups

Hallo Ups

Du alleine beantragst diese Schulung, die ja euer Geschäftleiter dir enpfohlen hat.
Da hat als erstes der Betriebsrat nicht reinzureden.
Wenn der Betriebsrat unter sich bleiben will,gibt es bei euch ein Problem.
Die gute Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Schwerbehinderten Vertretung.
Im Normalfall ausser es sind dann zuviel kann es dem Schulungsleiter egal sein, ob da einer mehr da ist.
Du hast ein grundlegendes Recht daran teilzunehmen, wenn das von der GL genehmigt wird.

Als Schwerbehinderden Vertretung hat man zu jeder Betriebsratssitzung rechtzeitig eine Einladung zu erhalten.
Ob du da hingehst ist deine Entscheidung.
Wenn die Sitzung Nachmittags ist, kann dein Stellvertreter hingehen, oder du selbst.
Das die Sitzungen immer am selben Termin stattfinden, ist sehr gut, und so kannst du ja auch schon paar Monate vorplanen.
Da heisst aber das Einladungen mit Tagesordnung zu jeder Sitzung zugehen müssen.

Das ist nur meine Meinung und muss nicht in allen Punkten stimmen.

Gruss JORO


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion