Nachwahl Stellvertreter (Wahlen)

BirgitKE, Berlin, Wednesday, 27.05.2015, 10:20 (vor 4165 Tagen)

Hallo zusammen,

ich finde in den Kommentierungen wieder einmal keine eindeutige Antwort auf meine Frage. Meine Logik gibt mir eine Antwort, aber das ist ja nicht immer im Sinne des Gesetzes.

Ich bin die amtierende Vertrauensperson und habe einen Stellvertreter. Es wurde bei der Wahl auch nur die Wahl eines Stellvertreters beschlossen und durchgeführt, da es keine weiteren Interessenten gab.
Ab 01.07. ruht mein Arbeitsverhältnis und es ist eher unwahrscheinlich, dass ich vor Beginn der neuen planmäßigen Wahlperiode meine Arbeit wieder aufnehme und das Ehrenamt tatsächlich ausführen kann. Aus diesem Grund möchte ich das Amt niederlegen, um meinem Stellvertreter das endgültige Nachrücken zu ermöglichen und wollte jetzt vor meinem Weggang noch die Wahl eines Stellvertreters initiieren.

Und genau das ist meine Frage...

Wenn ich mein Amt niederlege und der bisherige Stellvertreter nachrückt, ist dies ein rechtsfester Grund einer Nachwahl eines Stellvertreters auszurufen ?

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MfG
Birgit


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