Nachwahl Stellvertreter (Wahlen)

Heinrich, Wednesday, 27.05.2015, 10:32 (vor 4165 Tagen) @ BirgitKE

Hallo,

nur wenn es KEINEN Stellvertreter mehr gibt, darf bzw ist eine Nachwahl möglich bzw hat zu erfolgen. Also wenn Du dein Amt niedergelegt hast und der Stellvertreter nachgerückt ist und es KEINEN Stellvertreter somit mehr gibt.


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